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1. Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
a.) Wo und wie kann dieser geschaffen werden?
Antwort:
Nachverdichtung bestehender Wohngebiete (Im gesamten Stadtgebiet
möglich)
und Ausweisung neuer Baugebiete in den Ortsteilen.

b.) In welchem Verhältnis sollten dabei Geschoßwohnungen und Eigenheime
stehen?
Wünschenswert wäre ein Verhältnis von 4 Wohneinheiten Geschoßwohnungen
zu 1 Eigenheim.


c.) In welchem Verhältnis sollten Wohneigentum und Mietwohnungen
geschaffen werden?
Antwort:
Im Verhältnis 1:5 da die Nachfrage auch an mietbaren Eigenheimen steigt
(Flexibilität am Arbeitsplatz).

d.)Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei
Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?
Antwort:
- Bau von Studentenwohnungen - hier sehe ich auch die Universität in der
Pflicht auf dem Campus Wohnheime zu errichten.
- Berücksichtigung der verstärkten Nachfrage nach Single-Wohnungen und
bezahlbaren Studentenwohnungen bei Planungen im Wohnungsbau,
insbesondere auch bei der GEWO-Bau.
- Weitere Förderung des Projektes "Wohnen für Hilfe".

e.) Antwort: Siehe Frage d.)

f.) Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum sollten berücksichtigt
werden ...?
Antwort: Flexible Grundrisse und Barrierefreiheit bei Neubauten sind
wichtig. Der Energiestandard der Gebäude sollte möglichst gut sein.
Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass hohe Standards auch die
Mieten teuer machen. Hier muss man einen akzeptablen Mittelweg finden.
Seniorengerechte Wohnungen (Aufzug, barrierefrei, Gestaltung der
sanitären Einrichtung) sollten in allen Stadtteilen angeboten werden.

g.) Welche Anforderungen gelten für das Wohnumfeld?
Antwort:
- Treffpunkte für soziale Kontakte
- Die Nahversorgung und ärztliche Versorgung muss gewährleistet sein
- Gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr
- Familienfreundlich, Spielmöglichkeiten, Schulen, Kinderbetreuung
- Grün, Naherholung
- Für Studenten besonders wichtig: Uninähe der Wohnungen

2. Sicherung bezahlbaren Wohnraums für Alle

a.) Sprechen Sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und der
Zweckentfremdungsverordnung aus?
Antwort:
Erhaltungssatzung und Milieuschutz kann für die Mieter auch Nachteile
haben.
Milieuschutz lehne ich ab, da das für den Vermieter ein Anreiz zur
Unterlassung dringend notwendigen Renovierungen und Erhaltung der
Bausubstanz (keine Luxussanierung)sein kann. Der Milieuschutz kann nach
Jahren einen verwahrlosten, heruntergekommenen Stadtteil hinterlassen.

Die Erhaltungssatzung bietet aber unter anderem die Möglichkeit eine
Umwandlungsverordnung zu erlassen. Somit muss die Umwandlung von
Mietwohnung in Eigentum genehmigt werden. Außerdem besteht die
Möglichkeit für die Stadt ein Vorkaufsrecht zu erlangen. Man muss also
gut überlegen, was man in so eine Erhaltungssatzung hineinschreibt.
Zweckentfremdungsverordnungen befürworte ich.

b.)Halten Sie den Ankauf von Belegungsrechten für sinnvoll? Wenn ja, in
welchem Umfang?
Antwort:
Grundsätzlich ja. Der Umfang hängt letztendlich von den tatsächlich
benötigten Wohnungen mit Sozialbindung in der Stadt und dem finanziellen
Spielraum der Stadt Erlangen ab.

c.) Wie stehen Sie zur Umzugsverpflichtung für ALGII-Empfänger/innen bei
zu hoher Miete.
Antwort:
Es ist immer hart, wenn man aus seinem angestammten Umfeld gerissen
wird. Daher muss die Höchstgrenze für "angemessene Wohnkosten"  an den
Erlanger Mietspiegel angepasst werden. Eine Überschreitung von 10 % ist
zulässig, lange Wohndauer, Alter und Krankheit müssen Berücksichtigung
finden. Der Mieter sollte sich notfalls fachlichen Rechtsbeistand holen.
Ein Umzug ist auch mit Unkosten verbunden, den auch das Sozialamt
finanzieren muss. Im Einzelfall sollte zwischen Kosten und Nutzen gut
abgewogen werden. Grundsätzlich gilt es aber, eine Gleichbehandlung
aller ALGII Empfänger zu gewährleisten.

d.) Wie stehen Sie zum Verkauf von Gewobauwohnungen, einer
(Teil-)Privatisierung und zur Anwendung der Kostenmiete für alle
Gewobau-Wohnungen?
Kein Verkauf von Gewobauwohnungen! Kostenmiete ja, als Grundmiete und
als Miete für Einkommensschwache, die Unkosten müssen ja gedeckt sein.
Darüberhinaus könnte ich mir eine einkommensgestaffelte Miete
vorstellen. Geringverdiener zahlen weniger, Mehrverdiener entsprechen
mehr maximal bis zur Erreichung der ortsüblichen Miete der
entsprechenden Wohnung.


e.) Welche Kontrollen bzw. Sanktionen wollen Sie gegen Missbräuche auf
dem Wohnungsmarkt (z. B. überhöhte Mieten, Entmietungen,
Luxussanierungen) einführen und anwenden?
Antwort:
Auf dem privaten Wohnungsmarkt bestimmen Angebot und Nachfrage den
Preis. Eingreifen kann man als Politiker hier nur sehr bedingt (z. B.
über Zweckentfremdungsverordnungen, Erhaltungssatzung). Bei den
kommunalen Trägern können wir direkten Einfluss nehmen.

f.) Wie können die Mieter/innen der GBW-Wohnungen nach dem Verkauf
geschützt und unterstützt werden?
Antwort:
Information, Beratung, Hilfestellung/Vermittlung bei rechtlichen Fragen.

g.) Wie wollen Sie der Diskriminierung von Migranten/innen und sozial
Schwachen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
Antwort:
Auf dem privaten Wohnungsmarkt sind Maßnahmen schwer durchzusetzen. Hier
können wir nur Ängste und Vorbehalte durch Informationspolitik abbauen.
Als Stadt können wir über die Anzahl der Verfügungswohnungen und
Belegrechte Einfluss nehmen.

3. für welche wesentlichen Änderungen im Bereich der Wohnungspolitik und
Mieterrechte setzten Sie sich auf Bundes- und Landesebene ein.
Antwort:
Bezahlbaren Wohnraum auch in Ballungsräumen erhalten.
Eine wohnortnahe, flächendeckende Versorgung mit freiberuflichen Haus-
und Fachärzten sowie mit inhabergeführten Apotheken.
Die Sicherung der „Einheimischenmodelle“ für bezahlbaren Wohnraum der
Bürger vor Ort.

•Bezahlbaren Wohnbau auch in Ballungsräumen: Die GBW-Wohnungen müssen
für die Mieter erhalten bleiben.
•Keine Abschmelzung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau über
das Entflechtungsgesetz.
•Keine Absenkung der Finanzmittel für den Städtebau.