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Nach einem Urteil des Landgerichtes Kiel vom 08.10.1998, abgedruckt in WM 2000, 312, ist auch der Makler, der lediglich alsVerwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fungiert, nicht berechtigt, von den Mietparteien für die Vermittlung der Wohnung eine Maklerprovision zu verlangen. Soweit die Mietpartei dennoch eine Provision gezahlt hat, kann diese zurückgefordert werden.